ELENA - Speicherung auf Vorrat
am 01.01.2010 wurde der „Elektronische Entgeltnachweis“ ELENA eingeführt. Seitdem sind alle Arbeigeber gesetzlich verpflichtet, Information über die Gehaltszahlungen an die Mitarbeiter an die „Zentrale Speicherstelle“ bei der Rentenversicherung zu übermitteln.
Offiziell soll ELENA bewirken, dass Anträge auf Sozialleistungen künftig wesentlich vereinfacht und beschleunigt werden..., sodass man sich Einsparungen für Arbeitgeber sowie für die Agenturen für Arbeit verspricht.
ELENA soll die bisherigen Entgeltnachweise auf Papier ersetzen und dann (zunächst) bei Anträgen auf Arbeitslosengeld, Elterngeld oder Wohngeld, später auch bei anderen Sozialleistungen zur Auskunft herangezogen werden.
Neben der Übermittlung von Versicherungsnummer, Familienname, Vornamen, Tag der Geburt und Anschrift des Beschäftigten, Einkommen in Euro, Beginn und Ende des Zeitraums, für den das Einkommen erzielt worden ist, die Art des Einkommens und die Beitragsgruppen, werden „anlassbezogen“ - ein Anlass ist z.B. eine Kündigung - weitere Informationen (Fehlzeiten, Abmahnungen, mögliches „Fehlverhalten“) übertragen.
Somit werden sehr sensible Daten auf einem zentralen Computer der Deutschen Rentenversicherung gespeichert.
Der Zugriff auf die Daten ist den jeweiligen Behörden nach Zustimmung des „Teilnehmers“ (eines Antragstellers) erlaubt (§ 103,Seite 6 des Gesetzes).
Der Antragsteller muss dazu ein Zertifikats beantragen, weil er schlichtweg Arbeitslosen-/Wohn-/Elterngeld beantragen muss. Jeder Datenabruf wird protokolliert.
Weitere Ziele von ELENA
Durch das ELENA soll knapp die Hälfte der deutschen Bevölkerung mit Signaturkarten ausgestattet werden, sodass man sich erhofft, dass dies den Handel im Internet antreibe und somit sich fördernd für die Wirtschaft auswirke. [Quelle: Wikipedia]
Zwei Petitionen sind beim Bundestag gegen das elektronische Entgeltnachweis-Verfahren eingereicht worden.
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