Derzeit liest man wieder viel von Kindesmissbrauch, Vergewaltigung und Kinderpornografie im Internet. Und man liest von Gesetzen, die Kinderpornografie im Internet verbieten und Liste von Anbietern von Kinderpornografie im Internet, die gesperrt werden sollen. Das Thema ist nicht mehr ganz so tabu!
So weit, so gut (oder schlecht?)! Der Zusammenhang, der sich aufdrängt ist klar und die Konsequenz, so denkt man, auch: gut, dass sich da jemand darum kümmert, damit der Schweinekram, insbesondere mit unschuldigen Kindern, aufhört. Soweit sicher richtig.
Ich frage mich nur, wieso bekommt der Opa, der die Hose vor den Nachbarskindern fallen lässt, nur ein kurze Strafe auf Bewährung? Wieso missbraucht der Onkel/Vater/Bruder mehre Kinder über Jahre hinweg und bekommt ein kurze Strafe, die er bei guter Führung schnell absitzt?
Wieso scheint es kein Interesse zu geben, diese überführten Täter wirklich zu bestrafen (und von mir aus auch noch zu therapieren)? Solange das Opfer nicht umgebracht [traurige Liste der „Fälle“: http://www.anti-kinderporno.de/seite/vermisste.php] wird (oder nur seelisch zu tode kommt) werden in der Regel keine harten Strafen verhängt.
Schrecklich für die Opfer! Eine Blamage für den Rechtsstaat! Traurig.
Geht es aber um den Chat unserer Kinder im Internet, heißt es in der Schule „passt auf, dass da nichts passiert“. Sicher, es ist nicht verkehrt, die lauernden Gefahren zu sehen und auch nicht zu unterschätzen. Auch die SchülerVZ-Gruppen, die Sex-für-Taschengeld heißen, sollte man einzuschätzen wissen. Dennoch hat man oft das Gefühl hier wird Angst gemacht und unwissenden Eltern ein bisschen viel an „Aufklärung“ mit auf den Weg gegeben. Nun gut, Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste.
Bei Pornografie im Internet geht aber nun auch der Polizei und den Politikern das Licht an. Hier wird man werbewirksam tätig und gerne recherchiert man hier, beschlagnahmt, durchsucht und sperrt Seiten! Der werte Zeitungsleser und Tagesthemengucker, denkt noch „endlich wird `mal was getan“.
Am Freitag (17.04.09) unterzeichnen das BKA und große Internetanbieter dazu Verträge in Berlin. „In Deutschland, meint die Ministerin, könnten so bis zu 300.000 Zugänge am Tag verhindert werden. In Norwegen und Dänemark verbuche man mit diesem Kontrollsystem bereits Erfolge.“ [Quelle: http://www.wdr.de/themen/computer/2/kinderpornografie/index.jhtml?rubrikenstyle=computer]
Doch, gibt es wirklich 450.000 Kinderpornographische Webseiten, die alle kommerziell arbeiten und Bilder und Filme von vergewaltigten Zweijährigen zeigen. Wo wären die Nutzer? Es wären ja Massen!
Versteht mich nicht falsch. Kindermissbrauch gibt es und Kinderpornographie mit sicherheit auch. Ich wäre der allerletzte, der die Verhinderung der Taten oder der Verbreitung sowie die Strafverfolgung und schwere Bestrafung nicht fordern wollte. Nur ist das Thema „Schutz des Kindes“ viel zu ernst, um für das Ziel der politischen Zensur im Internet missbraucht zu werden!
„So genannte "anlassunabhängige Recherchen in öffentlichen Datennetzen" führen gerne das Bundeskriminalamt, die Landeskriminalämter Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und das Zollkriminalamt durch. Auch vom Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen werden Internetrecherchen zur Initiierung von Ermittlungsverfahren durchgeführt. Die Recherche-Schwerpunkte werden regelmäßig in einer speziellen bundesweiten Koordinierungsgruppe vereinbart.
Darüber hinaus ermitteln viele Polizeidienststellen aufgrund konkreter Verdachtslagen zu Straftaten im Internet oder wenn ihnen Tatsachen bekannt werden, die Nachforschungen nach möglichen Straftaten dringlich erscheinen lassen.“
Daneben gibt es Listen von Internetseiten, die gesperrt werden sollen. Inwiefern diese Listen, die z.T. Öffentlich einzusehen sind (!) wirklich kinderpornografisches Material zeigen, möchte ich nicht herausfinden. Wieso aber die Server, die dieses Material anbieten und offenbar sehr nah und angreifbar vor allem in den westlichen Demokratien stehen [hier ist ein Link: https://scusiblog.org/?p=463] nicht vom Netz genommen und die Anbieter dingfest gemacht werden, kann nicht nachvollzogen werden. Entgegen der Annahme, dass die Server in irgendwelchen Schwellenländer stehen, scheint ein Großteil In Deutschland und Amerika zu sein!
„Ein wesentlicher Teil der heutigen kommerziellen Kinderpornographie wird heute in Deutschland gehostet und aus Deutschland vertrieben.“ [Quelle. https://secure.wikileaks.org/wiki/Einblicke_in_die_Kinderpornoszene]
Ebenso scheint das Interesse an de Strafverfolgung der Produzenten auch nicht immer so groß zu sein, wie bei den LS-Studios- oder ist dort nie jemand belangt worden? [Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/LS-Studio]
Ob der Umsatz mit Kinderpornografie wirklich so immens ist, wie uns weisgemacht wird, ist sehr fraglich, wobei diese Frage vielleicht nicht einmal so wichtig ist.
In jedem Fall kann man Kritiker der Internetzensur ebenfalls vom Netz trennen. Am 24.03.2009 wurde Wikileads-nahe Gebäude durchsucht. „Warum? In den vergangenen beiden Jahren hat Wikileaks detaillierte geheime Zensurlisten sowie Pläne zur Zensur der Regierungen von acht Ländern enthüllt, darunter Thailand, die Vereinigten Arabischen Emirate, Australien und Deutschland.
Während die Hauptseite von Wikileaks schon seit Beginn 2007 durch das chinesische Büro für Öffentliche Sicherheit zensiert wird, wurde sie in der letzten Woche in eine geheime Liste von verbotenen Seiten der "Australian Communications and Media Authority" (ACMA) aufgenommen“
[Quelle: https://secure.wikileaks.org/wiki/Westliche_Internetzensur:_Anfang_vom_Ende_oder_Ende_vom_Anfang%3F]
Offenbar geht der Trend in jedem Fall in die Richtung einzelne Inhalte im Internet verbieten zu wollen und dies zu erreichen, indem die Internetprovider den Zugang sperren sollen: „Wenn die aufgerufene Seite auf der Zensurliste steht, wird der Bürger am Betrachten der Internetseite durch ein Abfangen und eine Weiterleitung seiner Internetverbindung gehindert. Die Weiterleitung erfolgt auf eine durch die Regierung kontrollierte Infrastruktur. Diese Infrastruktur protokolliert in der Regel die Identität der Person, die den Zugriff auf eine verbotene Seite versucht hat. Ist die Seite nicht auf der Zensurliste, wird dem Besucher durch die Regierung das Besuchen der Seite gestattet.“
[Quelle: https://secure.wikileaks.org/wiki/Westliche_Internetzensur:_Anfang_vom_Ende_oder_Ende_vom_Anfang%3F]
"Wen überwacht das BKA dann wirklich?"
"Wir fragen uns vielmehr, wer dann überwacht, was das BKA wirklich alles eingibt, welche Seiten wirklich blockiert werden", sagt CCC-Sprecher Rosengart. Über ein so effizientes Kontrollinstrument, fürchten die Computerexperten, könnten auch andere Seiten - mit unerwünschten politischen Inhalten beispielsweise - per staatlicher Order gesperrt werden. "Da sehen wir eine große Gefahr." [Quelle: http://www.wdr.de/themen/computer/2/kinderpornografie/index.jhtml?rubrikenstyle=computer]
Gesetz:
Gemäß § 184 a und b des Strafgesetzbuches (StGB) ist u. a. die Verbreitung, öffentliche Ausstellung und das Zugänglichmachen kinder-, gewalt- und tierpornografischer Schriften verboten. § 184 b Absatz 4 StGB stellt auch den Besitz kinderpornografischer Schriften, wenn diese ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben, unter Strafe. Diese Strafvorschrift umfasst auch alle Handlungen, die darauf gerichtet sind, sich den Besitz kinderpornografischer Schriften zu verschaffen.
Seit 05.11.2008 ist auch die Verbreitung, öffentliche Ausstellung und das Zugänglichmachen jugendpornografischer Schriften gemäß § 184 c StGB verboten. Der § 184 c Absatz 4 StGB stellt auch den Besitz jugendpornografischer Schriften, wenn diese ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben, unter Strafe. Diese Strafvorschrift umfasst auch alle Handlungen, die darauf gerichtet sind, sich den Besitz jugendpornografischer Schriften zu verschaffen.
Dies bedeutet, dass grundsätzlich schon das Aufgeben eines Inserates ("Suche ...") oder das gezielte Suchen nach kinder- bzw. jugendpornografischen Inhalten im Internet mit dem Ziel, sich oder einem Dritten den Besitz zu verschaffen, strafbar ist.
Alle Daten z. B. einer Homepage werden beim Lesen oder Betrachten zumindest in den temporären Speicher des PC des Internetnutzers geladen - sie gelangen also in diesem Moment in dessen Besitz. Falls es sich bei den Bildern um kinder- bzw. jugendpornografische Schriften oder Abbildungen handelt, kann der Anwender sich also hierdurch bereits strafbar machen. Jeder Internetnutzer sollte zum Schutz vor drohender Strafverfolgung grundsätzlich bereits vom Aufruf und erst recht von der Speicherung kinder- bzw. jugendpornografischer Darstellungen absehen.“
[Quelle:http://www.polizei-nrw.de/lka/Themen/internetkriminalitaet/?hl=Kinderpornografie]
Infos und Links
„Die Initiative Netz gegen Kinderporno hat somit [s.h. Link http://www.heise.de/ct/Netz-gegen-Kinderporno--/artikel/134102 ] ihre Ziele erreicht und stellt die provisorische neutrale Meldestelle ein.
Wer allerdings Hilfe und Rat benötigt wende sich an die anerkannte Hilfsorganisationen wie
www.dunkelziffer.de www.wildwasser.de und www.zartbitter.de
und bei strafrechtlich relevanten Erkenntnissen an:
Baden-Württemberg: flz@lka.bwl.de
Bayern: blka@polizei.bayern.de
Berlin: lka@polizei.berlin.de
Brandenburg: dauerdienst.lka@polizei.brandenburg.de
Bremen: office@polizei.bremen.de
Hamburg: lka423@polizei.hamburg.de
Hessen: hlka@polizei.hessen.de
Mecklenburg-Vorpommern: http://www.mvnet.de/cgi-bin/isinet/meldungsformular.pl?lka-isi@mvnet.de&Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen: http://www.polizei.niedersachsen.de/dst/lka/ki_porno/kinderpornografie.htm
Nordrhein-Westfalen: https://service.polizei.nrw.de/egovernment/service/internet.php
Rheinland-Pfalz: landeskriminalamt.fahndung@polizei.rlp.de
Saarland: kpik6kdd@land.slpol.de
Sachsen: lka@polizei.sachsen.de
Sachsen-Anhalt: Anzeigen.Hinweise@lka.pol.lsa-net.de
Schleswig-Holstein: http://www.onlinewache.schleswig-holstein.de
Thüringen: cybercop-tlka@t-online.de
1 Kommentar:
Ich habe zwei Links für Sie
Offizielle Pressemitteilung des Bundesfamilienministerium + STOP Schild Bild (Dieser Zeigt die Sperr-Seite):
http://www.blogspan.net/3176-bund-schliest-vertrag-mit-providern-zur-sperrung-von-kinderpornografie-seiten-im-internet.html
Und ein Kommentar von Bitkom:
http://www.blogspan.net/3181-bitkom-begrust-vereinbarungen-zu-internet-sperren-gegen-kinderpornografie.html
Zum Glück gibt es noch kleinere Provider, wie z.B. Manitu, die sowas nicht machen..
Kommentar veröffentlichen